Regierung beschließt Wachstumsbooster

Regierung beschließt Wachstumsbooster

Am 19. Juli 2025 haben Bundestag und Bundesrat den sogenannten Wachstumsbooster verabschiedet. Das neue Gesetz soll gezielt Investitionen in betriebliche Ausstattung fördern und bietet Unternehmen attraktive steuerliche Vorteile. Auch IML-Kunden und Interessenten kann das gewinnbringend sein.

Mit dem Gesetz profitieren Unternehmen von verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und weiteren steuerlichen Erleichterungen, wenn sie in Maschinen, Anlagen oder andere betriebliche Ausstattung investieren.

Für Ausrüstungsinvestitionen sind im ersten Jahr degressive Abschreibungen von bis zu 30 % möglich. Auch im zweiten und dritten Jahr können jeweils bis zu 30 % des verbleibenden Restwerts abgeschrieben werden. Diese Regelung gilt für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden.

Zudem gibt es eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028. Diese sinkt in fünf Schritten auf 10 %. Außerdem sind Investitionsbooster für E-Mobilität bei Unternehmen geplant sowie Zulagen im Bereich Forschung. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wachstumsbooster-2351752?utm